Hinweis: diese Seite ist nur eine Zusammenfassung, die den Ablauf des Mieterwechsels erklären und vereinfachen soll. Sie ist nicht rechtlich bindend - das ist nur der Mietvertrag.

Ablauf

Das wichtigste zuerst: bitte haltet euch beim Mieterwechsel strikt an diesen Ablauf. Die GJW ist von Freiwilligen organisiert, die auf euch angewiesen sind, um den Arbeitsaufwand gering zu halten. Erklärungen zu den einzelnen Punkten finden sich weiter unten auf der Seite.

  1. Die ausziehende Person wendet sich frühzeitig (2 Monate) vor Auszug per Mail an die GJW (mieterwechsel@sihlaurain.ch) und gibt Bescheid, dass sie gerne ausziehen möchte. Die restliche WG sollte natürlich auch Bescheid wissen.
  2. Die WG sucht gemeinsam nach einem geeigneten Nachfolger, z.B. auf wgzimmer.ch
  3. Spätestens einen Monat vor Auszug meldet die WG die Personalien des Kandidaten der GJW über das Online-Formular.
  4. Die GJW prüft, ob die Kriterien erfüllt sind. Grundsätzlich muss die GJW einem Kandidaten nicht zustimmen - ist z.B. abzusehen, dass der Kandidat nicht längerfristig im Sihlaurain wohnen wird, kann die GJW den Kandidaten ablehnen.
  5. Stimmt die GJW dem neuen Kandidaten zu, füllen die bisherigen Mieter und der neue Mieter Vertragsüberschreibung und Mietvertrag aus und schicken beides an die GJW (mieterwechsel@sihlaurain.ch).
  6. Die GJW unterschreibt Mietvertrag & Vertragsüberschreibung ebenfalls und lässt sie der WG zukommen.

Bedingungen an die Bewohner

Die WGs bestimmen weitgehend selbst über ihre Zusammensetzung und können sich im Rahmen der Bedingungen frei für einen Bewohner entscheiden. Die Bedingungen sind:

  • unter 30 Jahre alt
  • befindet sich in Erstausbildung
    • z.B. Lehre, Bachelor oder Masterstudium, nicht aber Promotion
    • in Zürich und Umgebung
    • schriftlicher Nachweis erforderlich

Mietvertrag, Vertragsüberschreibung und Kündigung

Mieter sind immer alle Bewohner der WG gemeinsam - jeder einzelne Bewohner ist Hauptmieter. Das ist wichtig, damit auch jeder in den vollen Genuss des Mietrechts kommt. Das bedeutet aber auch, das eine einzelne Person den Mietvertrag nicht kündigen kann, wenn sie auszieht.

Der Vertrag kann lediglich von allen Bewohnern gemeinsam gekündigt werden. Dann müssten aber auch alle Personen ausziehen. Um dies zu vermeiden, wird stattdessen der alte Mietvertrag in einen neuen Mietvertrag überschrieben. Dies geschieht in einem gemeinsamen Dokument, das zwei Verträge enthält:

  • neuer Mietvertrag: Mietvertrag zwischen der GJW und den verbleibenden Bewohnern zusammen mit dem neuen Bewohner
  • Vertragsüberschreibung: bezeugt, dass sich die alten Mieter einig sind, dass der Mietvertrag auf die neu zusammengesetzte WG übergeht